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Untermietvertrag – was gilt es zu beachten?

In der heutigen schnelllebigen Zeit kommen Untermietverträge immer häufiger vor. Gründe, die zu einer Untermiete führen, gibt es genug: der Partner zieht plötzlich aus, ein längerer Auslandsaufenthalt ist geplant, das eigene Einkommen reicht nicht um den Kredit für die Wohnung abzubezahlen oder man entscheidet sich einfach so, eine WG zu gründen und einen neuen Mitbewohner mit in die eigenen vier Wände aufzunehmen.

Doch was gilt es bei dem Thema Untermietvertag zu beachten und wie geht man richtig vor?

BOXIE24 hat für Sie alle wichtigen Tipps und Tricks rund um das Thema Untermiete zusammengestellt, sodass Ihnen hier nichts passieren kann.

Wohin mit meinen Sachen während der Untermiete?

Diese Frage stellen sich viele Leute, die aus noch so unterschiedlichen Gründen ihren Wohnraum untervermieten. Man möchte zum einen nicht, dass jemand anderes in seinen Sachen wühlt oder gar etwas beschädigt, auf der anderen Seite möchte man dem Untermieter auch möglichst viel Platz für sich, seine Sachen und sein Leben bieten. Wohin also mit dem Hausrat, während man 16000 km weiter in Sidney ein Auslandssemester macht oder gar ein ganzes Jahr als Aupair in den Vereinigten Staaten arbeitet? BOXIE24 hat die Lösung für alle, die ihr Zimmer, ihre Wohnung oder gleich ein ganzes Haus untervermieten: lagern Sie Ihre Sachen bei BOXIE24. BOXIE24 hat Standorte und Partner mit Lagerraum in fast allen deutschen Städten und bietet auch bequemen Service rund um das Einlagern selbst. So brauchen Sie sich gar nicht um einen Transport zum Lager kümmern, denn das Team von BOXIE24 holt Ihre Lagergegenstände bei Ihnen zuhause ab, lagert Sie ein und wenn Sie dann wiederkommen und das Untermietverhältnis beendet ist, bringen wir Ihre Sachen ganz bequem wieder zu Ihnen. Auch Möbel einlagern ist kein Problem für unsere fleißigen Mitarbeiter. So müssen Sie sich um nichts sorgen und bekommen alles ganz einfach wieder, wenn Ihre Zeit abseits der eigenen vier Wände vorüber ist. BOXIE24 weiß, wie bequemes und zugleich günstiges Lagerraum mieten geht.

Untermietvertrag wird unterschrieben

Unterschiedliche Arten der Untervermietung

Ein Untermieter nutzt einzelne Räume oder Bereiche einer Wohnung oder gleich die ganze Wohnung, die von einer dritten Person angemietet wurde. Im Gegensatz zum Hauptmieter – der einen klassischen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat – ist der Untermieter nicht Vertragspartner des Wohnungseigentümers. Ein klassisches Beispiel ist eine WG (Wohngemeinschaft), bei der eine Person eine Wohnung angemietet hat, ein oder mehrere Zimmer selbst bewohnt und die anderen Räumlichkeiten an Mitbewohner untervermietet. Von einem Untermieter spricht man jedoch auch, wenn der Hauptmieter aufgrund längerer Abwesenheit die Wohnung an eine dritte Person vermietet hat. Ein Untermietverhältnis muss vom Wohnungseigentümer genehmigt werden. Er kann das allerdings nur verweigern, wenn die Wohnung dadurch überbelegt ist oder besondere Gründe gegen die Person des Untermieters sprechen.

Der Vertrag zur Untermiete stellt ein Mietverhältnis der zweiten Stufe dar. Entweder wird ein Teil eines Objektes an einen Dritten vermietet, oder das ganze Objekt.

Nicht jeder Mitbewohner ist ein Untermieter

Es gibt – wie überall – auch Ausnahmen: zum Beispiel nahe Angehörige wie der Ehegatte samt Kindern, die Eltern oder Stiefkinder. Genauso wenig sind Hausangestellte wie Au Pairs oder Personal, das zur häuslichen Pflege oder Krankenversorgung in der Wohnung oder dem Haus untergebracht ist, Untermieter.

Dann gibt es noch eine Personengruppe, die bis zu 8 Wochen in Ihrer Wohnung wohnen darf und erst bei Überschreitung der 8 Wochen eine Absprache mit Ihrem Vermieter notwendig ist: dazu gehören Verwandte wie Geschwister, erwachsene Kinder, Enkel, Schwiegerkinder und Freunde.

Der richtige Partner bei der Untervermietung: BOXIE24

BOXIE24 bietet Ihnen viele Vorteile, wenn Sie die Stadt oder das Land für einen gewissen Zeitraum verlassen. Wenn Sie Ihre Wohnung im Sinne der Allgemeinheit nicht leer stehen lassen möchten und sich die Miete während Ihrer Abwesenheit nicht leisten wollen, bietet sich die Untermiete an: Sie vermieten Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer weiter – egal ob befristet oder unbefristet – und können mit den Untermieteinnahmen die normale Miete weiterbezahlen.

BOXIE24 bietet Ihnen ideale Lagermöglichkeiten und Service für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes:

  • Flexible Verträge: Sie können Ihr Auslandssemester gerne verdoppeln und gleich ein ganzes Jahr im Ausland bleiben, genauso bekommen Sie Ihre Sachen früher zurück, wenn Ihnen der Job als Aupair doch nicht so taugt und Sie deswegen früher heimreisen. BOXIE24 ist bekannt für die flexible und unkomplizierte Handhabe mit Kundenwünschen.

  • Lieferservice: Sie müssen sich um keinen Transporter oder ein anderes Fahrzeug kümmern, denn wir übernehmen die Abholung aus Ihrer Wohnung und liefern auf Wunsch auch wieder zurück.

  • Ideale Lagerbedingungen: sauber, sicher und klimatisiert. Das ist der Standard in all unseren Lagern!

Das sollte im Untermietvertrag stehen

Der Untermietvertrag beschreibt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Nicht wie im normalen Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, sondern zwischen Haupt- und Untermieter.

Wichtige Bestandteile des Untermietvertrages:

  • Namen von Haupt- und Untermieter
  • Adresse des Objektes; bei Wohnungen mit Stockwerk
  • Beschreibung der Mietsache: Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden und Räume, die nur eine Partei nutzen darf; genauso sollten Geräte eingetragen werden, die gemeinschaftlich genutzt werden dürfen oder nur von einer bestimmten Mietpartei.
  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel 
  • Bezug zum Hauptmietvertrag: hier sollte auf den Hauptmietvertrag und die geltende Hausordnung verwiesen werden. 
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Mietzeit: Beginn des Mietverhältnisses und bei Befristung muss eine Begründung vorliegen (z.B. Eigenbedarf § 575 BGB)
  • Kündigungsfristen: Normalerweise gilt eine Frist von 3 Monaten, sollte eine andere ausgemacht werden, muss das klar schriftlich festgehalten werden
  • Miethöhe und Nebenkosten
  • Kontodaten des Vermieters: auf dieses Konto soll die Miete gezahlt werden
  • Kaution: zur Sicherheit sollte eine Kaution vereinbart werden. Normalerweise beträgt diese 3 Monatskaltmieten
  • Mietgebrauch: ein schonender Umgang mit den Räumlichkeiten und gemeinschaftlich genutzten Gegenständen sollte vereinbart werden
  • Eventuell: Vereinbarung zu Kauf und Reparatur gemeinsamer Haushaltsgeräte: soll zum Beispiel ein neuer Kühlschrank angeschafft werden oder die Spülmaschine kaputt gehen, sollte im Untermietvertrag geregelt sein, wie und ob der Untermieter an den Kosten beteiligt wird

Außerdem empfiehlt sich die Anfertigung eines Protokolls, das einem Wohnungsübergabeprotokoll ähnelt. Das schafft eine Vertrauensbasis für Haupt- und Untermieter und bietet eine Absicherung bei der zukünftigen Übergabe im Falle eines Umzugs. 

Wenn es keine konkreten Vereinbarungen bezüglich der Nebenkosten, deren Nachzahlung oder Schönheitsreparaturen gibt, muss der Untermieter nicht für diese aufkommen.

Außerdem wichtig: Einnahmen aus Untermietverhältnissen müssen nach § 21 1 EStG in der Steuererklärung angegeben werden.

Unterschiede zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Untermietvertrag

Ein befristeter Untermietvertrag – auch Zeitmietvertrag genannt – muss Anfangs- und Enddatum schriftlich enthalten. Außerdem muss der Hauptmieter dem Untermieter den Grund für die Befristung schriftlich mitteilen. Am einfachsten wird das praktiziert, wenn der Grund im Untermietvertrag mit aufgeführt wird. Bei befristeten Untermietverträgen ist es in der Regel nicht möglich, vor Ende des Vertrages zu kündigen.

Boxie24 Lagerraum Bär

Befindet sich im Untermietvertrag nur ein Anfangsdatum, so stellt dieser einen unbefristeten Untermietvertrag dar. Hier gilt das reguläre Kündigungsrecht: 3 Monate Kündigungsfrist, die sich auf 6 verdoppelt, wenn der Hauptmieter ohne Angabe von Gründen kündigt. Bei einem möblierten Zimmer wird meistens eine kurzfristige Kündigung vereinbart: der Hauptmieter kann dem Untermieter bis zum 15. eines Monats grundlos kündigen. Der Untermieter muss dann bis zum Ende diesen Monats das Zimmer verlassen. Kommt der ehemalige Untermieter dann vorerst nur bei einem Freund unter, ist auch für ihn BOXIE24 der richtige Ansprechpartner: wir lagern seine Sachen im Zwischenlager ein und bringen Sie wieder, wenn er eine neue Wohnung gefunden hat. Selfstorage ist eine gute und günstige Möglichkeit Umzüge und Auslandsaufenthalte zu meistern.

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* Wenn Sie bis zu 4m² Lagerfläche mieten, holen wir Ihre Sachen KOSTENLOS aus dem Erdgeschoss ab. Mieten Sie mehr als 4m² oder wohnen Sie in einem höheren Stockwerk? Dann berechnen wir Ihnen eine kleine Abholgebühr. Die Gebühr hängt von der Größe des Lagerraums und dem Stockwerk ab.
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