Aktuelles Update: Die Bundesregierung hat einen strengen 5-Tage-Lockdown über Ostern beschlossen, der mit dem Gründonnerstag beginnen wird.
BOXIE24 wird deshalb am Gründonnerstag keine Abholungen und Rücklieferungen durchführen können. Alle Kunden, die bereits einen Termin geplant haben, werden von uns kontaktiert und wir vereinbaren einen Alternativtermin mit Ihnen, entweder vor oder nach dem Gründonnerstag. Wir werden extra Kapazitäten vor und nach Ostern zur Verfügung stellen, damit wir Ihnen Ihren Wunsch-Alternativtermin auch sicher anbieten können.
Wir halten Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden, wie sich die beschlossenen Maßnahmen auf Ihren Umzug auswirken. Unter Der Umzug in der Corona Krise finden Sie Informationen dazu, wie Sie einen Umzug trotz Lockdown durchführen können.
1. Ist mein Umzug durch das Virus in Gefahr?
2. Der Umzug in der Corona Krise
2.2. Umzug durch ein Umzugsunternehmen
3. Der Umzug wird wegen Corona abgesagt - Muss ich das Umzugsunternehmen trotzdem bezahlen?
4. Hilfe! Mein Umzug wurde verschoben, was nun?
5. Warum ist Self-Storage eine gute Lösung?
6. Was muss ich bei meinem Umzug in die neue Wohnung beachten?
7. Was macht BOXIE24 gegen die Infektionsgefahr?
8. Schwierigkeiten mit der Mietzahlung - Was kann ich tun?
9. Gibt es eine zweite Welle der Corona Pandemie?
10. Das kann ich selbst tun, um mich gegen COVID 19 zu schützen?
Ist mein Umzug durch das Virus in Gefahr?
Kaum ein Thema ist derzeit in den Medien so präsent wie das Coronavirus. Dies bringt nicht nur Auswirkungen auf Ihren Alltag, sondern auch auf Ihren geplanten Umzug mit sich. Doch, keine Panik! Wir klären für Sie alle wichtigen Fragen rund um den Umzug angesichts der aktuellen Lage.
Der Umzug in der Corona Krise
Da das Coronavirus Deutschland beeinflusst, fragen Sie sich bestimmt welche Veränderungen das für Ihren Umzug mit sich bringt. Dies hängt zunächst davon ab, ob Sie planen privat oder mit Hilfe eines Umzugsunternehmens umzuziehen.
Privater Umzug
Planen Sie ohne ein Umzugsunternehmen umzuziehen?
Bei Einhaltung der Hygienevorschriften steht Ihrem Umzug grundsätzlich nichts im Wege.
Eine Ausnahme besteht demnach, wenn für Ihr Bundesland eine Ausgangssperre verhängt wird oder eine maximale Anzahl Personen, die zusammen treffen dürfen, festgelegt wird. In diesem Fall ist ein privater Umzug mit privaten Helfern nicht möglich. In diesem Fall können Ihnen Umzugsunternehmen weiterhelfen. Diese sind von der Ausgangssperre ausgenommen, da sie gewerbliche Transportdienstleistungen anbieten. Um über Corona aktuell informiert zu bleiben, empfehlen wir Ihnen sich zusätzlich über die Internetseite Ihres Bundeslandes zu informieren.
Sicherlich kann man jedoch sagen, dass man sich bei einem Umzug einer gewissen Ansteckungsgefahr aussetzt. Dies passiert beispielsweise durch nicht ausreichenden Mindestabstand zu Umzugshelfern, nicht regelmäßiges Händewaschen oder das Weglassen von Mundschutz wegen der Sommerhitze.
Um auf Nummer sicher zu gehen, raten wir Ihnen Ihren Umzug um einige Wochen zu verschieben, falls dieser nicht dringend ist. Somit können Sie den Kontakt zu Ihren Mitmenschen, sowie mit Oberflächen, welche mit dem Coronavirus infiziert sind, reduzieren.
Umzug durch ein Umzugsunternehmen
Falls Sie sich bei Ihrem Umzug professionell unterstützen lassen möchten, liegt es nahe sich ein Umzugsunternehmen zu Hilfe zu holen.
Haben Sie Bedenken, dass Ihr Umzug Ihnen abgesagt werden könnte?
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Umzugsunternehmen nach. Dies kann je nach Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden. Bei einigen Unternehmen ist es auch möglich, den Umzug um einige Zeit kostenlos zu verschieben, kontaktieren Sie hierzu am besten Ihren Anbieter.
Der Umzug wird wegen Corona abgesagt – Muss ich das Umzugsunternehmen trotzdem bezahlen?
Kurzgesagt: nein! Wenn das Unternehmen Ihnen absagt, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen.
Anders kann es sich jedoch verhalten, wenn Sie dem Unternehmen absagen.
Ist Ihnen die Infektionsgefahr zu hoch, und Sie möchten Ihren Umzug verschieben oder gar ganz stornieren? Sprechen Sie Ihr Umzugsunternehmen darauf an. Einige Unternehmen bieten Ihnen aufgrund von Corona kulante Konditionen an.
Stornofristen können Sie in der Regel in den AGBs des Unternehmens nachlesen. Je nach Kulanz des Unternehmens, können Sie zum Teil oder sogar ganz von den Kosten befreit werden oder den Umzug gegebenenfalls auf einen anderen Termin verlegen.
Hilfe! Mein Umzug wurde verschoben, was nun?
Zuerst einmal gilt: nicht in Panik geraten. Sie haben Ihre Umzugssachen schon fertig gepackt aber möchten diese nicht länger in Ihrer alten Wohnung lagern? Müssen Sie sogar Ihr Haus mitsamt ihren Gegenständen verlassen aber können Ihre neue Bleibe noch nicht beziehen? Kurz gesagt: Sie benötigen Lagerraum?
Auf uns können Sie selbstverständlich zählen! Wir bieten Ihnen auch in der schwierigen COVID-19 Zeit ein Rundum-Sorglos-Angebot mit unseren Self-Storage Lösungen.
Warum ist Self-Storage eine gute Lösung?
Falls Sie dem Umzugsstress entfliehen möchten und einen zwischenzeitlichen Lagerplatz für Ihre Habseligkeiten benötigen, können Sie diese in einem Self-Storage zwischenlagern.
Ein Self-Storage bei BOXIE24 bietet Ihnen viele Vorteile:
- Keine Kündigungsfrist und kurze Mindestlaufzeiten
- Attraktive Rabatte bei Mietpreisen
- Ihr Hab und Gut ist durch eine Lagerung in bewachten und klimatisierten Lagerräumen bestens geschützt
- Sichere Aufbewahrung vertraulicher Daten, beispielsweise Akten von Firmenkunden
- Sie zahlen nur für tatsächlich verwendete Fläche
- Zuverlässige Abholung und Rücklieferung ab 0€
Schon gewusst? Sollten Sie etwas spontan benötigen, liefern wir Ihnen je nach Wunsch Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Lagerguts innerhalb von 24 Stunden direkt zu Ihnen nach Hause.
Was muss ich bei meinem Umzug in die neue Wohnung beachten?
Wenn Sie von Ihrem neuen Vermieter keine weiteren Informationen erhalten haben, sollte Ihrem Einzug zum geplanten Zeitpunkt nichts im Wege stehen. Um sicher zu gehen, raten wir Ihnen dennoch dazu, sich mit Ihrem zukünftigen Vermieter kurz austauschen, ob der Einzug wie geplant vorgenommen werden kann. Möglicherweise steht Ihr Vormieter vor dem Problem nicht planmäßig umziehen zu können. Um unnötigen Umzugsstress zu vermeiden, sollte dies im Vorfeld abgeklärt sein.
Eine Möglichkeit, durch die Ihr Umzug verzögert werden könnte, wäre beispielsweise, dass Sie oder Ihr Vormieter coronabedingt unter Quarantäne stehen und somit die Wohnung nicht wie geplant beziehen oder verlassen dürfen. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich mit den Regelungen Ihres jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen.
Um die Gefahr einer Infektion zu verringern, haben wir Ihnen am Ende des Artikels einige Tipps zum Schutz gegen das Virus zusammengefasst. Wir raten Ihnen diese auch bei Ihrem Umzug einzuhalten.
Was macht BOXIE24 gegen die Infektionsgefahr?
Unsere Fahrer tragen Schutzhandschuhe um die Infektionsgefahr über kontaminierte Oberflächen so gering wie möglich zu halten. Außerdem haben sie eine extra Einweisung zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen erhalten.
Wir holen Ihre einzulagernden Gegenstände vor Ihrem Haus oder aus dem Erdgeschoss ab. Dadurch dass wir somit weniger Räume betreten vermindern wir das Ansteckungspotential. Mögliche Ausnahmen hierzu bestehen für hilfsbedürftige Personen.
Damit Sie sich beim Kauf von Umzugskartons in Baumärkten keinen Ansteckungsrisiken aussetzen müssen, können Sie stattdessen ganz unkompliziert Umzugskisten bei uns mieten – sogar mit kostenloser Lieferung direkt bis zu Ihnen nach Hause.
Schwierigkeiten mit der Mietzahlung – Was kann ich tun?
Der durch Corona verursachte Ausnahmezustand kann sich auch auf Ihre Mietangelegenheiten auswirken. Befinden Sie sich in Kurzarbeit, haben Sie Ihren Arbeitsplatz verloren oder erhalten Sie Ihr Gehalt stark verspätet? Dies kann sie eventuell vor ungewohnte Probleme beim Bezahlen Ihrer Miete stellen. Was können Sie tun?
Als ersten Ansprechpartner kontaktieren Sie am besten Ihren Vermieter. So können Sie ihm Ihr Anliegen mitteilen und hoffentlich eine Lösung finden, die für beide Seiten in Ordnung ist. Sollte Ihr Vermieter Ihnen nicht entgegenkommen, können Sie sich erkundigen, ob Sie über einen Anspruch auf staatliches Wohngeld verfügen. Um über die aktuelle Situation ihrer Rechte informiert zu bleiben, erkundigen Sie sich am besten bei dem Justizministerium.
Gibt es eine zweite Welle der Corona Pandemie?
Der aktuelle Stand der Corona Infizierten liegt in Deutschland bei über 200.000. Dabei verzeichnen Bayern und Nordrhein Westfalen die meisten infizierten Personen. Derzeit wird heiß diskutiert, ob sich Deutschland in eine zweite Infektionswelle begeben wird, oder sogar schon in einer solchen befindet.
Der Begriff der zweiten Welle ist hauptsächlich aus Berichten über die spanische Grippe bekannt. Hier kam nach anfangs wenigen Infektionen, ein zweiter markanter Schub an Infektionen, der in die Geschichte der Epidemien einging. Einige Wissenschaftler fürchten, dass es auch bei dem Coronavirus zu einer zweiten Phase kommen wird.
Es gibt allerdings keine allgemeine Begriffsdefinition, welche vorgibt, ab wann man von einer zweiten Welle sprechen kann. Aus diesem Grund ist es auch schwer zu bestimmen, ab wie vielen Fallzahlen diese beginnt, oder gar schon begonnen hat oder ob es sich stattdessen um eine sogenannte kontinuierliche Dauerwelle an Infektionen handelt.
Gründe, die für einen Anstieg der Neuinfektionen immer wieder thematisiert werden sind unter anderem das steigende Reiseaufkommen und der bevorstehende Schulbeginn.
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Seit Juli 2020 sind viele Landesgrenzen wieder für den Tourismus geöffnet. Doch nach Informationen des auswärtigen Amtes wird nach wie vor, vor nicht notwendigen touristischen Reisen in bestimmte Urlaubsgebiete abgeraten. Man fürchtet sich vor steigenden Corona Infektionen bei der Einreise nach Deutschland aus dem Urlaubsland. Derzeit besteht an Flughäfen die Möglichkeit zu freiwilligen Corona Tests. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt sich derzeit für eine Testpflicht für Urlauber aus Risikogebieten ein. Außerdem ist es hilfreich, sich vor einem geplanten Urlaub über Risikogebiete, sowie Quarantäne Regelungen bei der Einreise zu informieren. Eine Liste über aktuelle Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des auswärtigen Amtes.
Ein weiterer Gefahrenherd aufgrund hoher Menschenansammlungen sind Bildungseinrichtungen. Es wird derzeit beraten, wie der Unterricht für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien möglichst reibungslos weitergehen kann. Hier besteht die Sorge, dass der Schulbeginn zu steigenden Infektionszahlen führt.
Das kann ich selbst tun, um mich gegen COVID 19 zu schützen?
Ob es nun eine zweite Welle geben wird, oder nicht ist demnach nicht geklärt. Tatsache ist jedoch, dass das Coronavirus stets aktuell ist und jeder Einzelne dazu beitragen kann, sich und andere dagegen zu schützen. Dies gelingt, indem man sich unter anderem an folgende Corona Regeln hält:
- Hände für mindestens 20 Sekunden mit Seife waschen und sich nicht ins Gesicht fassen
- Masken tragen (trotz sommerlicher Hitze): Mund Nasen Schutz können Sie entweder kaufen oder selbst nähen
- Ausreichend Mindestabstand zu anderen Menschen einhalten
- Größere Menschenansammlungen meiden
- In die Armbeuge niesen um Bakterien nicht über die Handflächen weiter zu verbreiten
- Sorgen Sie für ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumen
- Kontaktieren Sie Ihren Arzt bei typischen Symptomen (Fieber, trockener Husten, Verlust von Geschmackssinn oder Geruchssinn, etc.)
Neben den genannten Regeln, rät das Bundesministerium für Gesundheit zum Download der Corona Warn App. Somit kann man sich über Aufenthaltsorte infizierter Personen informieren.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrem Umzug in der Corona Zeit? Wir von BOXIE24 sind an 29 Standorten in Deutschland für Sie da. Lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Sie bei Ihrem Umzug unterstützen können. Sie erreichen uns unter: 0800-4030-180