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Wasserschaden: Sofortmaßnahmen, Haftung & Beseitigung

Wasserschäden entstehen in privaten Haushalten meist durch Schäden an Wasserleitungen, wie zum Beispiel einem Wasserrohrbruch. Wasserschäden entstehen aber genauso bei Naturkatastrophen wie Tsunamis oder – was in Deutschland wahrscheinlicher ist – bei Hochwasser. Die letzte mögliche Ursache für Wasserschäden ist der Einsatz von Löschwasser bei einem Brand. So oder so ist es meist das schlimmste Erlebnis für Bewohner und Hausbesitzer.

Alle Ursachen haben eines gemeinsam: es entsteht ein Wasserschaden, der Möbelstücke, Türen, Bodenbeläge und Tapeten stark beschädigt. Auf längere Sicht entsteht dann oft Schimmel im Mauerwerk und in den Decken. Damit Ihre Gegenstände sicher in ein Zwischenlager gebracht werden können, Ihre Wohnung wieder bewohnbar wird und möglichst wenig Ihres Hab und Guts Schaden nimmt, hat BOXIE24 für Sie die wichtigsten Sofortmaßnahmen, das Haftungsthema und Tipps für die Beseitigung eines Wasserschadens zusammengefasst.

wasserschaden boxie24

Erstmaßnahmen nach einem Wasserschaden

  1. Bei einem Leitungswasserschaden: Hauptwasserventile sperren!

  2. Alle bereits betroffenen oder im möglichen Rahmen der Durchfeuchtung liegenden Elektroleitungen stromlos machen: Sicherungen raus!

  3. Machen Sie Fotos, um den Schaden zu dokumentieren.

  4. Wasser abpumpen/absaugen beziehungsweise aufnehmen.

  5. Möbel hochstellen oder durch Plastiktüten vom feuchten Boden trennen, wenn nicht anders möglich. Lagerraum mieten ermöglicht Ihnen, die Fläche komplett auszuräumen.

  6. Wertvolle und empfindliche Gegenstände wie Bilder, teure Bücher, Musikinstrumente oder andere wertvolle Dinge sollten umgehend ausgelagert werden. Wenn Sie keine freien Kapazitäten haben, bietet sich Self Storage an. Wurde ein besonders wertvoller und nicht ersetzbarer Gegenstand bereits feucht oder nass, sollten Sie ihn in eine Plastiktüte packen und einfrieren. Das hält den Zerstörungsprozess auf und Fachfirmen können mit speziellen Auftauverfahren Ihren Gegenstand retten.

  7. Durchfeuchtete Teppiche aufnehmen und möglichst nicht aufgerollt auslagern und trocknen lassen.

  8. Durch Lüften die Feuchtigkeit senken: Fenster auf! Ist der Schaden größer oder kann nicht wirklich ausgiebig gelüftet werden: Luftentfeuchter aufstellen!

  9. Ist der Schaden größer, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einer Fachfirma aufnehmen.

  10. Kontaktieren Sie Ihren Hausmeister und wenn Sie zur Miete wohnen unbedingt Ihren Vermieter.

  11. Beauftragen Sie einen Anlagenmechaniker mit der Ermittlung der Ursache des Wasserschadens.

Wie schütze ich mich bei einem Wasserschaden?

In manchen Fällen wird ein Wasserschaden durch ein defektes Abwasserrohr ausgelöst. Hier können Sie durch Keime und Bakterien selbst gefährdet werden. Deshalb empfiehlt sich entsprechende Schutzkleidung wie:

  • Gummistiefel

  • Einmalhandschuhe

  • Einwegschutzanzug

Auslagerung bei einem Wasserschaden

Um Ihre Möbel und andere Gegenstände zu trocknen und aus der zu renovierenden Wohnung zu bringen, sollten Sie ein Lager mieten. Dadurch schaffen Sie genug Platz, um Ihre Wohnung zu trocknen und zu sanieren. BOXIE24 bietet außerdem einen Abholservice Ihrer Möbel und Gegenstände an. Diesen Service bietet BOXIE24 für Lagerraum mieten Berlin, Lagerraum mieten Hamburg, Lagerraum mieten Köln, Lagerraum mieten Düsseldorf und Lagerraum mieten München an. Bei einem Lagerraum von BOXIE24 haben Sie den Vorteil, dass Sie die stressfreiste Lagerung bekommen. Ein Wasserschaden belastet Ihre Nerven schon genug, deshalb nehmen wir Ihnen so viel Arbeit wie möglich ab. Sind Sie sich nicht sicher, wie viel Lagerraum Sie überhaupt brauche, ist das auch überhaupt kein Problem: wir haben einen Lagerraum-Rechner bereitgestellt, der Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Lagerfläche hilft. Letztendlich zahlen Sie bei BOXIE24 aber sowieso nur für die Lagerfläche, die auch tatsächlich gebraucht wird.

Haftung bei Wasserschäden

Ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich und macht viel Arbeit – er kostet auch Geld. Wer muss für den Schaden eigentlich aufkommen? Das hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab. Drei Fragen sind entscheidend, welche Versicherung was bezahlt. Was ist die Ursache des Wasserschadens? Wo sind die Schäden entstanden? Liegt fahrlässiges Verhalten vor?

Läuft zum Beispiel Ihre Waschmaschine aus, kommt für Schäden in Ihrer Wohnung – wenn Sie eine abgeschlossen haben – die Hausratversicherung auf. Haben Sie diese nicht, bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen. Wenn Wasser in die Wohnung unter Ihnen durchsickert, übernimmt eventuell Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden.

Die Gebäudeversicherung haftet bei allen Schäden, die durch fest verbaute Teile (Wasserleitungen) am Gebäude selbst entstehen. Wenn das Wasser durch außen eindringt, haftet sie demnach nicht. Abgedeckte Schäden finden Sie im Kleingedruckten Ihrer Versicherungspolice. Einzelne Risiken – z.B. Sturm- und Hochwasserversicherung – können auch gesondert versichert werden.

Meist ist in den Betriebskosten einer Wohnung ein Teil der Gebäudeversicherung enthalten. Deshalb ist der Vermieter in der Pflicht, den Gebäudeversicherer und nicht Sie als Mieter in Haftung zu nehmen, wenn der Wasserschaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde. So hat es bereits der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 28/04). Kann der Vermieter allerdings nachweisen, dass Sie als Mieter grob fahrlässig gehandelt haben, müssen selbstverständlich Sie haften. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg war das bei einem Hausbewohner der Fall, der den Hahn seiner Waschmaschine ohne Aquastop-Vorrichtung durchgängig geöffnet hatte, ohne den notdürftig befestigten Schlauch je zu überprüfen (Az.: 3 U 6/04).

Sind Sie als Mieter für den Schaden nicht verantwortlich, können Sie die Miete mindern. Dafür muss der Schaden und die Wertminderung der Wohnung durch einen Sachverständigen geschätzt werden. Ist außerdem Ihre Wohnung nach dem Wasserschaden für längere Zeit nicht bewohnbar, dürfen Sie fristlos kündigen – vorausgesetzt, Sie sind dafür nicht selbst verantwortlich.

Beseitigung von Wasserschäden

Oft ist die Ursache auf den ersten Blick unauffälliger als eine defekte Waschmaschine. Deshalb muss festgestellt werden, woher das Wasser kommt und in welcher Größenordnung bereits ein Schaden vorliegt. Leckortung und Feuchtigkeitsmessung sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden. Für die Trocknung gibt es verschiedene Methoden, die je nach Material eingesetzt werden. Oft müssen Tapeten und Bodenbeläge entfernt, neue Fliesen verlegt und Malerarbeiten durchgeführt werden.

Nach dem Wasserschaden: Tipps und Hinweise zur Trocknung

Gehen Sie auf keinen Fall leichtfertig mit einem Wasserschaden um. Alle betroffenen Gegenstände sollten außerhalb des Hauses oder der Wohnung getrocknet werden. Dafür ist ein Selfstorage bei BOXIE24 geeignet.

Um Schimmelbildung in Wänden und Fußböden vorzubeugen, sollten diese professionell getrocknet werden. Besonders problematisch kann hierbei schwimmender Estrich sein, da die Feuchtigkeit unter den Estrich gedrungen sein und Isolierschichten durchtränkt haben kann. Diese Schäden fallen nicht direkt ins Auge! Lassen Sie deshalb im Zweifel eine Fachfirma die Wände und Decken kontrollieren.

Auch die Durchfeuchtung einer Wand kann unbemerkt bleiben, auf den ersten Blick völlig normal aussehen. Darum ist es immer sinnvoll, einen Fachmann bzw. Sachverständigen für Wasserschäden heranzuziehen. Dieser kann eine professionelle Feuchtemessung der betroffenen Stellen und Bauteile durchzuführen. Folgeschäden – insbesondere Schimmelpilz – durch übersehene Feuchtigkeit kann so vorgebeugt werden.

Schimmel in Wänden, Decken und allgemein im Wohnraum ist giftig und hochgradig gefährlich. Die Schimmelpilze führen zu Atemwegserkrankungen, allergischen Reaktionen, Asthma, Bronchitis und weiteren Krankheiten.

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